Länderübergreifende Anbindung

Schon jetzt steigen die Anzahl und Bedeutung der länderübergreifenden und bundesweiten Dienste. Die Aktivitäten in den Bereichen FDM (NFDI) und Hochleistungsrechnen (NHR) sind dafür gute Beispiele. Daher hat IDM.nrw die länderübergreifende und bundesweite Anbindung bereits in der Projektphase berücksichtigt, insbesondere mit bwIDM (Baden-Württemberg), im regelmäßigen Austausch mit länderübergreifenden Initiativen (NFDI-AAI, DFN-AAI, NHR-AAI, edu-ID, Bund-ID etc.) und nicht zuletzt durch die Gründung der AG IdM-Länderinitiativen, welche von Mitgliedern von IDM.nrw initiiert und (mit-)koordiniert wird. Diese AG organisiert einen regelmäßigen Austausch unter den Personen, die in verschiedenen Bundesländern an dem Themenkomplex arbeiten.

Die länderübergreifende Anbindung erfolgt hauptsächlich bilateral, vor allem weil die Strukturen und Voraussetzungen in den verschiedenen Bundesländern sehr unterschiedlich sind. Dabei spielen konzeptionelle, technische und im weiten Sinne rechtliche Aspekte eine Rolle:

Icon Konzeption

Konzeptionell: Innerhalb der NRW-Hochschulen werden die IDM.nrw-Standards verwendet. Es muss bei länderübergreifender IDM-Kooperation ein Mapping vorgenommen werden zwischen Attributen und Rollen, die in dem jeweils anderen Bundesland verwendet werden. Hintergrund sind u.a. landesrechtliche Vorgaben des Hochschulrechts.
Icon Technik


Technisch: Bei der länderübergreifenden (bzw. bilateralen) technischen Anbindung muss insbesondere geklärt werden, an welcher Stelle und wie das Parsing (d.h. die Interpretation und Übersetzung) der Attribute und Rollen erfolgt. Im Falle von NRW wird dies hauptsächlich über den NRW-Proxy erfolgen, weil alternativ jede NRW-Hochschule und jeder Dienst in NRW individuell die Attribute und Rollen des anderen Bundeslandes implementieren müsste. In anderen Bundesländern wie z. B. in Baden-Württemberg ist die RegApp, die ebenfalls eine Proxyfunktionalität hat, im Einsatz. Hier gilt es die prozessualen und technischen Verknüpfungen bzw. die Interoperabilität der beiden Proxys sicherzustellen.

Icon Rechtliches


Rechtlich: Die Dienste werden in der Regel von einem Bundesland finanziert und im gleichen Bundesland betrieben. Ggf. sind für länderübergreifende Nutzung Regelungen zu treffen sowie ggf. auch Lizenzgebühren zu entrichten. Daher muss geklärt werden, unter welchen Bedingungen die Nutzung durch Hochschulvertreter*innen eines anderen Bundeslandes erfolgen kann. Es sind außerdem landesspezifische datenschutzrechtliche Vorgaben zu berücksichtigen.

Aktuell wird die länderübergreifende Anbindung in einem Piloten mit Baden-Württemberg realisiert. Ähnliche Vorhaben mit anderen Bundesländern sind in Vorbereitung.

Weiterführende Informationen

Gemeinsame Standards

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NRW-Subföderation

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